Allgemeines Zivilrecht

Zum allgemeinen Zivilrecht gehören die Angelegenheiten, welche die Rechtsverhältnisse von juristischen und natürlichen Personen untereinander regeln. So regelt das allgemeine Zivilrecht z.B. die Rechte des Käufers, wenn die Kaufsache mit einem Mangel behaftet ist. Im Rahmen des allgemeinen Zivilrechts sind wir in folgenden Teilbereichen tätig, wobei unser Leistungsspektrum von der Erstberatung über die außergerichtliche und gerichtliche Vertretung Ihrer rechtlichen Interessen reicht:

  • Kaufvertragsrecht
  • Werkvertragsrecht
  • Mietvertragsrecht
  • Grundstücksrecht
  • Schadensersatz- und Schmerzensgeldrecht

Das Referat Allgemeines Zivilrecht wird betreut von:
Rechtsanwalt Mirek Krüger