Erbrecht
Das Erbrecht regelt u.a. die formellen Voraussetzungen einer letztwilligen Verfügung. Nicht selten kommt es im Todesfall zum Streit unter Familienangehörigen, wenn ein Testament vorliegt, welches nahe Angehörige von der Erbfolge ausschließt. Oft stellt sich auch die Frage, ob die Erbschaft ausgeschlagen werden soll und was in diesem Fall zu beachten ist. Wir beraten und vertreten Sie kompetent und individuell in folgenden Teilbereichen des Erbrechtes:
- Testament / Erbvertrag
- Ansprüche aus gesetzlicher Erbfolge
- Ansprüche aus dem Pflichtteilsrecht
- Erbausschlagung
- Erbverzicht / Pflichtteilsverzicht
- Ansprüche gegen den Erbschaftsbesitzer
Das Referat Erbrecht wird betreut von:
Rechtsanwältin Liane Heinrich