Sozialrecht

Das Sozialrecht dient der Erfüllung des grundgesetzlichen Auftrages zur Sicherung des Sozialstaatsprinzips. So regelt das Sozialrecht u.a. die Ansprüche desjenigen, der durch eigene Einkünfte seinen Lebensunterhalt nicht bestreiten kann. Unser Leistungsspektrum im Bereich des Sozialrechts reicht von einer umfassenden und kompetenten Beratung über die außergerichtliche und gerichtliche Vertretung Ihrer rechtlichen Interessen, wobei wir unsere Tätigkeitsschwerpunkte in folgenden Teilbereichen des Sozialrechts gesetzt haben:
  • Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II)
  • Gesetzliche Rentenversicherung (SGB VI)
  • Feststellung des Grades der Behinderung (SGB IX)
  • Sozialhilfe (SGB XII)
Das Referat Sozialrecht wird betreut von:
Rechtsanwältin Liane Heinrich