Arbeitsrecht

Das die Rechtsverhältnisse zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgebern regelnde Arbeitsrecht als weit gefasstes und facettenreiches Rechtsgebiet ist ständigen Änderungen unterworfen. Wir erarbeiten und realisieren mit Ihnen gemeinsam daher unter Berücksichtigung der aktuellen Rechtsprechung der Landesarbeitsgerichte, des Bundesarbeitsgerichts und des Europäischen Gerichtshofes bei außergerichtlichen und gerichtlichen Auseinandersetzungen optimale Strategien zur Problem- und Konfliktlösung. Beginnend bei der interessengerechten Gestaltung von Arbeits- und Dienstverträgen beraten und unterstützen wir Sie bei der Vorbereitung und Durchführung notwendiger Personalentscheidungen. In der Funktion einer aus Ihrem Betrieb ausgelagerten Personalabteilung umfasst unser Leistungsspektrum darüber hinaus auch:

  • Prozessvertretung in arbeitsgerichtlichen Klage- und Beschlussverfahren vor allen Arbeits- und Landesarbeitsgerichten und dem Bundesarbeitsgericht
  • bundesweite Prozessführung in dienstvertraglichen Streitigkeiten von Vorständen und Geschäftsführern vor allen Land- und Oberlandesgerichten
  • Trennungsmanagement, insbesondere Vorbereitung oder Abwehr betriebsbedingter und personenbezogener Kündigungen in komplexen Sachverhalts- und Rechtsstrukturen
  • Zusammenarbeit mit dem Betriebsrat
  • Umsetzung des Allgemeinen Gleichstellungsgesetzes (AGG) und besonderer Kündigungsschutz
  • Durchsetzung individueller Ansprüche wegen Vergütung, Urlaub, Dienstwagen, Zeugnisse und Freistellungen

Das Referat Arbeitsrecht wird betreut von:
Rechtsanwalt Mirek Krüger