Familienrecht
Das Familienrecht regelt die Rechtsverhältnisse der durch Ehe, Lebenspartnerschaft, Familie und Verwandtschaft miteinander verbundener Personen. Bei einer Trennung / Scheidung bedarf es oft einer zeitnahen rechtlichen Regelung, insbesondere dann, wenn gemeinsame Kinder vorhanden sind oder ein gemeinsames Hausgrundstück existiert. Im Familienrecht sind wir in folgenden Teilbereichen tätig, in denen Sie eine kompetente und individuelle Beratung sowie eine umfassende außergerichtliche und gerichtliche Vertretung Ihrer rechtlichen Interessen erwartet:
- Ehevertrag / Partnerschaftsvertrag
- Ehescheidung
- Sorge- und Umgangsrecht
- Kindes- / Trennungs- / Ehegattenunterhalt
- Vaterschaftsanfechtung / Vaterschaftsfeststellung
- Zugewinn- und Versorgungsausgleich
- Ansprüche bei Vorhandensein eines gemeinsamen Hausgrundstücks
- häusliche Gewalt
Das Referat Familienrecht wird betreut von:
Rechtsanwältin Liane Heinrich